Der Rosengarten
Die Rosengartengruppe (ital. Gruppo del Catinaccio) oder kurz Rosengarten ist ein Bergmassiv in den nordwestlichen Dolomiten. Sie liegt sowohl in Südtirol als auch im benachbarten Trentino.
Im Norden wird der Rosengarten von Schlern, Seiser Alm und Langkofelgruppe, die auf der Südseite des Grödnertals liegen, begrenzt.
Während der Schlern wie ein massiver Felsklotz wirkt, dessen Plateau in die sanfte Hochfläche der Seiser Alm übergeht, ist das Gebiet des Rosengarten stark zerklüftet und beeindruckt durch steile Felswände und schwindelerregenden allein stehenden Türme sowie Schluchten und tiefen Tälern.
Im Osten wird der Rosengarten vom ladinischsprachigen Fassatal begrenzt, das bereits zum Trentino gehört. Die Orte unterhalb des Rosengartens sind Campitello, Mazzin, Pozza di Fassa und Vigo di Fassa.
Auf der westlichen Seite liegen das Tierser Tal und das Eggental, die beide zu Südtirol gehören, mit den Hauptorten Tiers und Welschnofen. Von dieser Seite präsentiert sich der Rosengarten mit beeindruckenden Felswänden und seiner höchsten Erhebung, dem 3.002 m hohen Kesselkogel.
Im Süden trennt der Karerpass den Rosengarten vom Latemar, der vom Karersee aus gesehen eine ähnlich imposante Felskulisse wie die Westseite des Rosengartens bietet.
Um den Rosengarten ranken sich auch viele Sagen, die meist ladinischen Ursprungs sind. Insbsondere gilt der Rosengarten als das Reich des Zwergenkönigs Laurin.
Naturpark Schlern - Rosengarten
Das Gebiet des Rosengartens rund um das Tschamintal, das auf der Südtiroler Seite liegt, bildet zusammen mit dem angrenzenden Schlern den Naturpark Schlern - Rosengarten.
Der 1974 gegründete Naturpark ist zwar der älteste Naturpark Südtirols, gehört aber mit einer Fläche von 7.292 ha zu den kleineren der 7 Naturparke in Südtirol.
Die zum Naturpark Schlern - Rosengarten gehörenden Orte und Gemeinden sind Kastelruth, Völs am Schlern und Tiers.
Wenn Sie sich in diesem landschaftlich beeindruckenden Gebiet aufhalten, dann beachten Sie bitte auch die Naturparkregeln, die zum Schutz der Landschaft, Fauna und Flora gelten.